Antragsberechtigt sind juristische Personen mit Wohn- oder Geschäftssitz im Landkreis Gifhorn oder in der Stadt Wolfsburg. Der Förderantrag ist schriftlich an den Stiftungsvorstand zu richten.
Er sollte in der Regel folgendes enthalten:
- eine Darstellung des Vorhabens
- einen Kosten- und Finanzierungsplan
- einen gültigen Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Angebote
Entscheidungsgremien:
- Der Stiftungsvorstand trifft i.d.R. einmal im Monat zur Beratung zusammen.
- Der Stiftungsrat trifft sich zwei Mal im Jahr (Frühjahr und Herbst). In diesem Jahr am 13. März 2026 und am 05. November 2026. Förderanträge werden bis 3 Wochen vor dem Termin angenommen.
Grundsätzlich sind von der Förderung ausgeschlossen:
- Personal- und Verwaltungskosten
- Bauunterhaltungskosten
- Maßnahmen, die von Mitwettbewerbern der Sparkasse oder deren Stiftungen und Einrichtungen gefördert werden
Förderanträge sind maschinell auszufüllen und per E-Mail einzureichen
Antragsablehnungen werden nicht begründet.
Abgelehnte Anträge dürfen nicht erneut gestellt werden.






