Förderung beantragen

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen mit Wohn- oder Geschäftssitz im Landkreis Gifhorn oder in der Stadt Wolfsburg. Der Förderantrag ist schriftlich an den Stiftungsvorstand zu richten.

Er sollte in der Regel folgendes enthalten:

  • eine Darstellung des Vorhabens
  • einen Kosten- und Finanzierungsplan

Grundsätzlich sind von der Förderung ausgeschlossen:

  • Personal- und Verwaltungskosten
  • Bauunterhaltungskosten
  • Maßnahmen, die von Mitwettbewerbern der Sparkasse oder deren Stiftungen und Einrichtungen gefördert werden

Antragsablehnungen werden nicht begründet.
Abgelehnte Anträge dürfen nicht erneut gestellt werden.

Antrag Sparkassenstiftung Gifhorn-Wolfsburg

Förderanträge bis zu einer Höhe von 2.500 Euro werden direkt vom Stiftungsvorstand entschieden. Über darüber hinausgehende Anträge wird zweimal jährlich in der Stiftungsratssitzung entschieden, wobei der Beschluss einstimmig gefasst werden muss.